Regeln für Mitglieder

Hältern von FischenFische dürfen nicht gehältert werden. Gefangene maßige Fische sind nach dem Fang sofort zu töten.
Passive MitgliederPassive Mitglieder dürfen, wenn Sie einen Tagesschein kaufen auch am Waldsee angeln. Dazu ist es wichtig, dass sie sich bei Kontrollen mit dem gültigen Mitgliedsausweis (Sportfischer Pass LFV) ausweisen. Erlaubt sind zwei Handangeln.
JunganglerUnsere jugendlichen Mitglieder mit rotem Fischereischein dürfen weiterhin mit zwei Ruten angeln. Neu aufgenommene Jugendliche mit rotem Fischereischein dürfen innerhalb der 2-jährigen Probezeit nur mit einer Angel angeln. Sobald sie den blauen Fischereischein besitzen, dürfen die Jugendlichen mit drei Angeln fischen.
Mitglieder mit GastanglerDas Nachtangeln für Gastangler ist weiterhin erlaubt, wenn der Gastangler zwei aufeinander folgende Tagesscheine kauft und ein Vereinsmitglied während dieses Zeitraumes mit anwesend ist. Ein Mitglied darf maximal für zwei Gastangler pro Nacht bürgen.  Es sollte nicht sein, dass unbekannte Tagesscheinangler Mitlieder fragen, damit diese die Möglichkeit zum Nachtangeln bekommen.

Regeln für die Seen:

Benutzung von BootenAuf allen Seen darf vom Ruderboot gefischt werden. Die Benutzung von Booten erfolgt auf eigene Gefahr. Grundsätzlich muss eine Schwimmweste getragen werden. Am Waldsee ist ausreichend Abstand (mind. 10 m) zum Campingplatzgelände zu halten. Aktive Mitglieder dürfen beim Bootsangeln keinen Gastangler mitnehmen. Sollte es innerhalb oder außerhalb des Vereins Ärger aufgrund dieser Regelung geben, wird die Benutzung von Booten widerrufen!
Campingplatz am WaldseeKöder im Uferbereich des Campingplatzes auszulegen ist verboten.
AngeltechnikenBeim Angeln müssen alle eingesetzten Angelhaken einer Montage mit dem Vorfach fest verbunden sein.

Regeln für die Fließgewässer:

Angelei auf Äschen Bei gezielter Angelei auf Äschen bitten wir den Widerhaken anzudrücken oder gleich auf einen Widerhaken zu verzichten, um die Äschen auch weiterhin besonders zu schonen.
WatverbotFür den Zeitraum 01.03. bis zum 30.04. eines jeden Jahres gilt sowohl für die Alme als auch für die Lippe ein absolutes Watverbot.
NachtangelverbotVom 20.10 bis 15.03. gilt ein absolutes Nachtangelverbot sowohl an der Alme als auch an der Lippe.
 NachtangelnAußerhalb des Nachtangelverbots ist das Nachtangeln in dem Zeitraum von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang erlaubt. In diesem Zeitraum darf mit zwei Ruten geangelt werden.
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