Schonzeiten, Mindestmaße und Mitnahmemengen

FischSchonzeitMindestmaß*³Mitnahmemengen pro Woche*⁵
Aal 50 cm5 *²
Forellen in unseren Seen20.10. bis 15.03.50 cm *4
Bachforellen20.10. bis 15.03.33 cm
Regenbogenforellekeine Schonzeitkein Mindestmaß
Bachsailblingekeine Schonzeitkein Mindestmaß
Seesailblinge20.10. bis 15.03.30 cm5
Äsche01.03. bis 30.04.33 cm
Nase01.03. bis 30.04.25 cm 
Zander01.04. bis 31.05. 50 cm 2 
Hecht15.02. bis 30.04. 60 cm 2 *¹
Barben15.05. bis 15.06.  
Wels  –
Schleie 25 cm 5 
Karpfen 40 cm 2 
Weißfische – – 10
 Barsch  – –
Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten (NRW) soweit nicht darüber hinaus anderslautend vom Vereinsvorstand festgelegt. Für Raubfische (Hecht, Zander, Barsch, Wels und Aale) hat der Vorstand beschlossen, dass in der Zeit vom 15.02 bis zum 30.04 der Einsatz jeglicher Kunstköder sowie auch toter Köderfische einschließlich Fischfetzen etc. an unseren Vereinsseen verboten ist! Die Fließgewässer obliegen nicht der Sonderregelung!
Die gefangenen Fische sind sofort ins Fangbuch einzutragen.
*²Insgesamt höchstens 5 Edelfische (Aale, Schleien, Forellen, Äschen, Karpfen).
*³Gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende längsten Teils der Schwanzspitze.
*⁴Da in unseren Seen seit Jahren nur noch Seeforellen eingesetzt werden, wurde ein generelles Mindestmaß von 50 cm für Forellen in unseren Seen festgelegt, damit es keine Verwechselungen mehr geben kann.
*⁵Die hier aufgeführten Mitnahmemengen gelten nur für Vereinsmitglieder!
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